- Wirtschaftsstraftat
- Wịrt|schafts|straf|tat, die:
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Wịrt|schafts|straf|tat, die: Straftat im Bereich der ↑Wirtschaft (1): So gilt etwa die gewöhnliche Scheckreiterei, die früher als W. verhandelt worden wäre, inzwischen als Allerweltsdelikt (Zeit 14. 10. 94, 32).
Universal-Lexikon. 2012.